Sobald Schnee und Eis liegen, sind Sie als Eigentümer oder Verwalter verpflichtet, die Gehwege zu räumen und zu streuen. CLARA Hausbetreuung nimmt Ihnen diese Aufgabe komplett ab, im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitfenster und mit Haftungsübernahme für die Liegenschaft. So kommen Bewohner und Passanten sicher durch den Winter, und Sie müssen sich um nichts kümmern.
Mit modernen Räumfahrzeugen und Streugeräten halten wir Ihre Gehwege im vorgeschriebenen Zeitfenster schnee- und eisfrei, in Wien, Gänserndorf, Klosterneuburg und Tulln. Unser Winterdienst umfasst:
In Wien gilt auf vielen Gehsteigen faktisch ein Streusalzverbot, weil in Baumnähe kein Salz ausgebracht werden darf. Wir streuen deshalb mit Splitt und mit Mitteln, die zum jeweiligen Standort passen.
Die Haftung für den Liegenschaftseigentümer übernehmen wir dabei selbstverständlich.
Als Eigentümer, Besitzer oder auch Mieter, sofern der Vermieter die Pflicht übertragen hat, müssen Sie die Gehwege entlang des Gebäudes an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr freihalten. Stürzt jemand auf einer ungeräumten Fläche und verletzt sich, haften Sie für den Schaden. Das kann teuer werden und lässt sich mit einem beauftragten Winterdienst vermeiden.
Übergeben Sie den Winterdienst für Ihr privates oder gewerbliches Objekt an uns, dann ist dieses Thema für die ganze Saison erledigt.
Die Kosten richten sich nach der Länge und Fläche der zu betreuenden Wege, dem Standort und dem vereinbarten Umfang. Üblich ist eine Saisonpauschale, die Ihnen Planungssicherheit gibt. Nach einer kurzen Besichtigung erhalten Sie von uns ein kostenloses, unverbindliches Angebot.
Kümmern Sie sich am besten schon vor dem ersten Schnee darum und nehmen Sie Kontakt zu uns auf, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir melden uns rasch zurück.
Auch außerhalb der kalten Monate sind wir für Ihre Außenanlagen da. Dazu gehört die Grünflächenbetreuung mit Rasenmähen, Heckenschnitt, Gießen und mehr.
Der Eigentümer ist für den Gehsteig entlang der Liegenschaft verantwortlich, sofern dieser nicht mehr als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Der Gehsteig ist in seiner gesamten Breite zu räumen. Gibt es keinen Gehsteig, wird der Straßenrand auf einem Meter Breite geräumt und gestreut.
Übertragen Sie die Räum- und Streupflicht per Vertrag an einen geeigneten Fachbetrieb, geht die Haftung auf diesen über. Wir übernehmen den Winterdienst inklusive dieser Haftung, sodass Sie im Fall eines Sturzes abgesichert sind.
Die Räum- und Streupflicht gilt täglich von 6 bis 22 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Fällt in dieser Zeit Schnee, muss zeitnah geräumt werden. Dafür halten wir eine laufende Bereitschaft.
Am besten vor dem ersten Schneefall, damit die Betreuung ab dem ersten Einsatz steht. Üblich ist eine Saisonpauschale für die gesamten Wintermonate. Ein Angebot erhalten Sie nach einer kurzen Besichtigung.
Ja. Neben Wien betreuen wir Objekte in Gänserndorf, Klosterneuburg und Tulln. Vom Standort Floridsdorf aus erreichen wir den Wiener Norden und das Umland rasch.
